Die ausgedehnte Schilderung der Verwendung des Zeichens im Rahmen der Fachmesse PUMPS & VALVES im Oktober 2023 vermögen eine Wiederholungsgefahr zumindest nicht zu begründen. Die Gesuchsgegnerin meldete sich vor ihrer Umfirmierung am 7. Dezember 2021 zwangsläufig unter ihrer alten Firma für die Messe an (AB 13), trat an dieser im Oktober 2023 aber unter ihrer neuen Firma auf (Antwort Rz. 68 f.). Eine aktuellere Verwendung von "LATTY Dichtungstechnik AG" macht die Gesuchsgegnerin nicht geltend. Mangels drohender Wiederholungsgefahr ist auf das Begehren nicht einzutreten. - 12 -