Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die befürchten liessen, dass die Gesuchsgegnerin wieder zu ihrer alten Firma zurückkehren würde, zumal eine Umfirmierung in der Regel mit nicht unerheblichen Kosten, Aufwand und einer Verwirrung von Kunden und Geschäftspartnern verbunden ist. Die Gesuchstellerin hätte vor diesem Hintergrund darlegen müssen, weshalb zu befürchten ist, dass die Gesuchsgegnerin wieder zum Zeichen "LATTY Dichtungstechnik AG" als Firma zurückkehren oder dieses anderweitig nutzen würde. Die ausgedehnte Schilderung der Verwendung des Zeichens im Rahmen der Fachmesse PUMPS & VALVES im Oktober 2023 vermögen eine Wiederholungsgefahr zumindest nicht zu begründen.