2.2.2. Rechtsbegehren Ziff. 3 Weiter möchte die Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin mit Rechtsbegehren Ziff. 3 verbieten, "die grafischen Elemente der Wort-/Bildmarken LATTY Nr. 1035550 und Nr. 1044759, insbesondere die Buchstaben, die Schriftart und die Farben dieser Wort-/Bildmarken in irgendeiner Weise und in irgendeiner Form" zu verwenden.