In Bezug auf Rechtsbegehren Ziff. 2 wird aus dem Zusammenhang ersichtlich, dass es um die Bewerbung von Produkten geht, für welche die Gesuchstellerin markenrechtlichen Schutz beanspruchen kann (Nizza-Klas- sen 6 und 17) und welche die Gesuchsgegnerin auf ihrer Website cortech.ch anbietet (vgl. GB 37; 41 - 47). Insofern liegt auch ein Rechtsschutzinteresse vor.