In diesem Sinne überschiessend ist auch der Zusatz "für ihre Aktivitäten". In Bezug auf die Zeichenverwendung "in Domainnamen" ergibt sich aus der Begründung des Gesuchs, dass die Gesuchstellerin auf die Untersagung der Nutzung der Domain www.latty.ch abzielt. Diesbezüglich ist auch das Rechtsschutzinteresse der Gesuchstellerin zu bejahen. Zwar ist die Weiterleitung auf die Website der Gesuchsgegnerin derzeit nicht mehr aktiv. Bei Eingabe der Domain erscheint die Fehlermeldung "404 Not Found".