2.2.1. Rechtsbegehren Ziff. 1 und 2 Mit Rechtsbegehren Ziff. 1 möchte die Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin verbieten lassen, das Zeichen LATTY in irgendeiner Weise und in irgendeiner Form zu verwenden, insbesondere um sich bei Dritten bekannt zu machen sowie für ihre Aktivitäten, insbesondere in Domainnamen, in Werbe- oder Verkaufsförderungsdokumenten und auf Internetseiten. Mit Rechtsbegehren Ziff. 2 zielt die Gesuchstellerin darauf ab, der Gesuchsgegnerin die Werbung für LATTY-Produkte zu untersagen.