6. Bei fortgesetzter Missachtung der Verbote gemäss Rechtsbegehren Ziffern 1 bis 5 vorstehend sei die Gesuchsgegnerin auf Antrag der Gesuchstellerin für jeden Tag der Nichterfüllung zu einer Ordnungsbusse von höchstens CHF 1'000.00 zu verurteilen. 7. Es sei der Gesuchstellerin eine angemessene Frist zur Einreichung der Klage in der Hauptsache anzusetzen. 8. Es seien die vorsorglichen Massnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache oder bis zu einer Einigung zwischen den Parteien aufrecht zu lassen.