1. Das Gesuch vom 8. Juli 2024 wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 4'500.00 werden der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Gerichtskostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 6'658.95 (inkl. Auslagen) zu bezahlen. Zustellung an: […]