Denn für die FDA-Anmeldung habe die Gesuchsgegnerin die komplette Produktakte an die Gesuchgegnerin herausgeben müssen. Für die Zeit, bis die Investitionskosten amortisiert und die IP-Rechte auf die Gesuchstellerin übergegangen seien, sei der Gesuchgegnerin konsequenterweise ein Exklusivrecht für die Produktion der C-Geräte eingeräumt worden Damit habe verhindert werden sollen, dass die Gesuchstellerin die C- Geräte bereits vor der Amortisation gestützt auf die ihr herausgegebenen Akten von einem Dritten herstellen lasse (Antwort Rz. 23).