Damit sei der Gesuchstellerin während dieser Zeit die ganze Marge zugefallen, ohne dass sie bisher an den Entwicklungskosten oder am Haftungsrisiko partizipierte hätte. Dass dieser jeglicher betriebswirtschaftlichen Logik widersprechende Zustand nicht auf Dauer habe angelegt sein können, sei klar (Gesuch Rz. 22). In Bezug auf die bei der Gesuchstellerin liegenden IP-Rechte hätten die Parteien im IP-Vertrag zusätzlichen Schutz für die Gesuchgegnerin vereinbart. Denn für die FDA-Anmeldung habe die Gesuchsgegnerin die komplette Produktakte an die Gesuchgegnerin herausgeben müssen.