Davon ausgehend, dass mit dem Vorliegen der FDA-Zulassung die Investitionskosten abgegolten sein würden und anschliessend das Produkthaftungsrisiko auf die Gesuchstellerin übergehe, habe sich die Gesuchgegnerin während der Zeit vor der FDA-Zulassung bereit erklärt, den Basispreis für die C-Geräte in den zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenverträgen anhand der Produktionskosten festzulegen. Damit sei der Gesuchstellerin während dieser Zeit die ganze Marge zugefallen, ohne dass sie bisher an den Entwicklungskosten oder am Haftungsrisiko partizipierte hätte.