Das belege, dass die Parteien für die Übergansphase bis zur Übertragung der IP-Rechte von einer kurzen Zeitspanne ausgegangen seien. Entsprechend hätten die Parteien für den FDA-Prozess ursprünglich einen Zeitraum von sechs Monaten geplant. Davon ausgehend, dass mit dem Vorliegen der FDA-Zulassung die Investitionskosten abgegolten sein würden und anschliessend das Produkthaftungsrisiko auf die Gesuchstellerin übergehe, habe sich die Gesuchgegnerin während der Zeit vor der FDA-Zulassung bereit erklärt, den Basispreis für die C-Geräte in den zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenverträgen anhand der Produktionskosten festzulegen.