2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Gesuchgegnerin." 3.2. Am 11. Juli 2024 leistete die Gesuchstellerin aufforderungsgemäss einen Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 4'500.00. 3.3. Mit Gesuchsantwort vom 2. August 2024 stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Das Gesuch der Gesuchstellerin vom 8. Juli 2024 um Erlass von vorprozessualen provisorischen Massnahmen sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Gesuchstellerin."