2.5. Mit E-Mail vom 23. Mai 2024 des Rechtsvertreters der Gesuchsgegnerin wurde der Gesuchstellerin in Aussicht gestellt, dass ihr ein neues Angebot für einen Rahmenvertrag unterbreitet werde, falls sie nach wie vor am Kauf von Geräten der Gesuchsgegnerin interessiert sei (Gesuch Rz. 20; GB 13). Mit E-Mail vom 14. Juni 2024 teilte der Verwaltungsratspräsident der Gesuchsgegnerin dann aber mit (Gesuch Rz. 21; GB 14):