stellte die Gesuchsgegnerin der von der Gesuchstellerin für die Beantragung der Zulassung bei der FDA beauftragen D._____ AG entgegen der entsprechenden Verpflichtung im IP-Vertrag nicht die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Die Gesuchsgegnerin behauptet demgegenüber, diese Dokumente sehr wohl im Einklang mit dem IP-Vertrag der D._____ AG ausgehändigt zu haben, die Gesuchstellerin sowie ihre Erfüllungsgehilfin D._____ AG seien trotz jahrelangen Arbeiten am Zulassungsprojekt aber schlicht nicht in der Lage gewesen, eine FDA-Zulassung erhältlich zu machen (Gesuch Rz. 14; Antwort Rz. 24 ff. und 98 f.).