Die Gesuchstellerin beabsichtigte damals, die C-Geräte auch in den USA auf den Markt zu bringen. Hierfür musste sie indessen eine Zulassung bei der zuständigen Behörde in den USA (U.S. Food and Drug Administration; abgekürzt: FDA) einholen. Gemäss IP-Vertrag sollten die Amortisationszahlungen mit dem Erhalt der FDA-Zulassung beginnen. Eine solche FDA- Zulassung konnte in der Folge jedoch nicht erwirkt werden. Der Grund hierfür ist zwischen den Parteien strittig. Nach Darstellung der Gesuchstellerin -3-