2.2. Zur Absicherung der von der Gesuchsgegnerin getätigten Investitionen zur Entwicklung der C-Geräte schlossen die Parteien am 23. September 2019 einen öffentlich beurkundeten Vertrag (nachfolgend: "IP-Vertrag"; Gesuch Rz. 12; Antwort Rz. 12; GB 2). In diesem vereinbarten die Parteien, dass die Gesuchstellerin die Investitionen in die Entwicklung der C-Geräte, welche von der Gesuchsgegnerin geleistet wurden, durch Bezahlung eines höheren Kaufpreises amortisiert. Dafür sollten sämtliche IP-Rechte nach vollständiger Amortisation an die Gesuchstellerin übergehen (Gesuch Rz. 14 und 18; Antwort Rz. 20 und 22).