2. 2.1. Im Zeitraum 2015/2016 legte die Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin ein Gerät vor, mit dem […] behandelt werden können. Dieses Gerät wurde von der Gesuchsgegnerin weiterentwickelt (C-Geräte). Die Gesuchstellerin bezog die C-Geräte in der Folge bei der Gesuchsgegnerin und vertrieb sie in verschiedenen Ländern, wobei die Parteien die Geschäftsbeziehung in regelmässig erneuerten und hinsichtlich der geltenden Konditionen angepassten Rahmenverträgen regelten (Gesuch Rz. 11 f.; Antwort Rz. 11 und 94). Zum Zwecke des Vertriebs der Geräte im europäischen Wirtschaftsraum versah die Gesuchstellerin diese mit dem CE-Kennzeichen und gab EG-Konformitätserklärungen ab.