Zustellung an: − die Gesuchstellerin (mit Doppel der Gesuchsantwort [inkl. Beilagen] vom 24. Juni 2024) − die Gesuchsgegnerin Zustellung an: − das Grundbuchamt X (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) Mitteilung an: - die Obergerichtskasse Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.