5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 37'080.30 zuzüglich Zins zu 5 % - auf Fr. 9'764.30 ab dem 11. Oktober 2023 - auf Fr. 21'204.05 ab dem 6. Dezember 2023 - auf Fr. 6'111.95 ab dem 24. April 2024 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 12. Juni 2024 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu bestätigen ist.