3.3.2. Rechnung Nr. RE-00134 über Fr. 9'764.30 Weiter verpflichtete sich die Gesuchstellerin mit Nachtrag AN-00110 zur Durchführung von Erdarbeiten einschließlich Aus- und Einkofferung, zum Versetzen und Anschließen von Entwässerungsrinnen und -schächten, zur Betonierung eines Fundaments, zur Errichtung von Mauerwerk für einen Installationsraum sowie zum Verlegen von Verbundsteinen zu einem Preis von Fr. 32'293.30 (GB 5; Stellungnahme, S. 1). Auch diese Arbeiten sind pfandrechtsberechtigt. Nachdem die Forderung gemäss der Rechnung Nr. RE-00134 vom 15. September 2023 im Umfang von Fr. 22'529.00 beglichen wurde, verbleibt ein offener Werklohnanspruch von Fr. 9'764.30 (GB 7).