3.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin übernimmt in ihrer Antwort die Ausführungen der Stellungnahme der G._____ vom 20. Juni 2024 (fortan nur noch: Stellungnahme). Darin wird im Wesentlichen geltend gemacht, die Nachtrags- und Rechnungsstellung habe sich während der ganzen Bauzeit chaotisch gestaltet. Die Arbeiten seien verzögert ausgeführt worden und mangelhaft gewesen (Stellungnahme, S. 2). Die Gesuchstellerin habe diverse Arbeiten auch gar nicht mehr erledigt.