Geringfügige Arbeiten gelten aber dann als Vollendungsarbeiten, wenn sie unerlässlich sind; insoweit werden Arbeiten weniger nach quantitativen als vielmehr nach qualitativen Gesichtspunkten gewürdigt.6 3.3. Würdigung Das Grundbuchamt T._____ merkte die vorläufige Eintragung des anbegehrten Bauhandwerkerpfandrechts am 11. Juni 2024 im Tagebuch vor. Die Gesuchstellerin muss demnach glaubhaft machen, dass an oder nach dem 11. Februar 2024 noch fristwahrende Arbeiten erfolgten.