Die Arbeit beinhalte lediglich Abdeckarbeiten mittels Fugen in der Tiefgarage im Untergeschoss, welche eine rein optische Arbeit darstelle, damit der Neubau vom Bestandesgebäude optisch sichtbar abgetrennt werde. Die dazugehörende Rechnung weise nur einen Betrag von Fr. 878.31 aus (AB 10), was gemessen an der Schlussrechnung eine geringfügige Arbeit darstelle, da auch ohne diese Arbeiten die Räumlichkeiten -6-