3.1.2. Gesuchsgegnerin Die Übergabe des fertiggestellten Gebäudes von der Totalunternehmerin an die Gesuchsgegnerin habe am 30. November 2023 stattgefunden (AB 2). Die Mieterschaft der Gesuchsgegnerin habe die Räume am 1. Dezember 2023 beziehen können. Jedoch habe die Totalunternehmerin auch nach diesem Datum noch zahlreiche Mängelbehebungen durchgeführt, welche bis heute nicht abgeschlossen seien (Antwort Ziff. II.1).