Gleichwohl habe sie per 31. Dezember 2023 eine Schlussrechnung über den zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Werklohn in der Höhe von Fr. 399'855.58 ausgestellt. Da die Bauherrschaft die Zahlungen aus nicht näher bekannten Gründen an die Totalunternehmerin seit Januar 2024 eingestellt habe, seien seitens der Totalunternehmerin auch die weiteren Zahlungen an die Subunternehmer ausgeblieben (Gesuch Rz. 5).