2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Gesuchstellerin." 8. Die Gesuchsantwort wurde der Gesuchstellerin mit Verfügung vom 12. Dezember 2024 zur Kenntnis zugestellt. Es gingen keine weiteren Eingaben ein. Der Vizepräsident zieht in Erwägung: 1. Zuständigkeit Der Einzelrichter am Handelsgericht ist örtlich, sachlich und funktionell zur Beurteilung der im summarischen Verfahren zu behandelnden Streitigkeit zuständig (vgl. dazu E. 3. der Verfügung vom 11. Juni 2024).