3. Mit Verfügung vom 11. Juni 2024 bewilligte der Vizepräsident den Antrag um superprovisorische Anordnung der Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 399'855.58 und wies das Grundbuchamt T._____ an, die Vormerkung sofort einzutragen. 4. Das Grundbuchamt T._____ merkte die vorläufige Eintragung am 11. Juni 2024 (Tagebuchnummer aaa/1) im Tagebuch vor. -3- 5. 5.1. Mit Verfügung vom 21. Juni 2024 wurde das Verfahren auf gemeinsamen Antrag der Parteien hin sistiert. 5.2. Mit Verfügung vom 13. August 2024 wurde die Sistierung bis zum 31. Oktober 2024 verlängert.