1. In Gutheissung des Gesuchs vom 31. Mai 2024 wird der Gesuchstellerin die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grdst.-Nr. 213 GB V._____ (E-GRID: CH12548745584), für eine Pfandsumme von Fr. 41'631.10 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 23. Mai 2024 bewilligt. 2. Das Grundbuchamt W. wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 4. Oktober 2024 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.