Die Gesuchstellerin verlangt die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zusätzlich für Verzugszins von 5 % ab dem 23. Mai 2024. Dieser Verzugszins ist der Gesuchstellerin zuzusprechen, da ihre Rechnung vom 2. Mai 2024 eine Zahlungsfrist von "20 Tage netto" enthielt (GB 12) und die Gesuchstellerin sich daher ab dem 23. Mai 2024 für die beantragte Pfandsumme in Höhe von Fr. 41'631.10 in Verzug befand.