Demgegenüber macht die Gesuchsgegnerin nicht glaubhaft, dass die Kundendatei der Gesuchsgegnerin von L._____ unrechtmässig übergeben wurde. Wie die Gesuchstellerin selbst ausführt, sagte L._____ anlässlich seiner Parteibefragung an der Instruktionsverhandlung in den Verfahren HSU.2023.44 bzw. HSU.2023.49 aus, dass er seit 2004, zunächst als Hobby und später professionell, […Gruppenreisen im Land Y._____...] organisiert habe und zu diesem Zweck eine Kundendatei (mit mehreren tausend Einträgen) aufgebaut habe (insbesondere anlässlich der Teilnahme an 150 [Turnieren in der Sportart V._____]). Etwa im Jahr 2012 oder 2013 habe er dann erstmals mit der Gesuchstellerin zusammengearbeitet.