6 UWG keine Anwendung. Daher fällt eine Verwertung oder Mitteilung der ursprünglich im Rahmen eines bestehenden Vertrags (z.B. Auftrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag oder Know-how Vertrag) rechtmässig erfahrenen Informationen nicht in den Anwendungsbereich von Art. 6 UWG.20 4.3.2. Würdigung Bei den hier infrage stehenden Kundendaten handelt es sich zweifelsohne um Geschäftsgeheimnisse. Diese sind passwortgeschützt. Entsprechend