Eine Information ist allgemein zugänglich, wenn sie mit geringem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann und somit eine hohe Wahrscheinlichkeit der Kenntnisnahme besteht. Es muss daher eine gewisse Hürde der Kenntnisnahme durch Dritte entgegenstehen. Mit anderen Worten fehlt es an der allgemeinen Zugänglichkeit, wenn vom Geheimnisherrn installierte Zugangsschranken die Geheimniserlangung verhindern sollen. Dieses