Zu einer Weitergabe an die Gesuchsgegnerin sei er nicht berechtigt gewesen. Die Gesuchsgegnerin sei nicht mit ihm wirtschaftlich identisch, nachdem J._____ nun hälftig an der Gesuchsgegnerin beteiligt sei (Gesuch Rz. 52). Schliesslich verwerte die Gesuchsgegnerin diese unrechtmässig erworbene Kundendatei, indem sie laufend Massenwerbesendungen per E-Mail unter Verwendung der Kundendatei versende, und indem sie vorhabe, diese Datei auch für den Versand von Katalogen oder Exklusivmagazinen zu nutzen (Gesuch Rz. 53).