Zudem enthalte dieselbe Ziffer 5.2 auch die Verpflichtung L._____, die Daten, die er von der Gesuchstellerin erhalten habe, "im Rahmen des Datenschutzes und ihrer Aufgaben geheim zu halten." Selbst soweit er Kundendaten selber weiter nutzen dürfe: Weitergeben dürfe er sie auf keinen Fall (Gesuch Rz. 34).