Während der Geltung des Zusammenarbeitsvertrages (1. Juni 2020 bis 10 Februar 2022) habe nur eine Reise mit L._____ stattgefunden (nämlich vom 23. bis 26. September 2021), an welcher inklusive L._____ acht Personen teilgenommen hätten. L._____ könne daher rechtmässig höchstens von sieben bestehenden Kunden der Gesuchstellerin Daten erhalten haben. Jene Kunden der Gesuchstellerin, welche die unerwünschte Kontaktaufnahme seitens der Gesuchsgegnerin gemeldet hätten, seien nicht dabei gewesen (Gesuch Rz. 30).