Doch die Vereinbarung trage nicht, was die Gesuchsgegnerin sie tragen lassen wolle (Gesuch Rz. 27). Grundlage für die Bekanntgabe von Kundendaten an L._____ könne nur Ziff. 2 des Zusammenarbeitsvertrages sein. Der einzige Satz, der mit Kundendaten zu tun habe ("Die Buchung kann als Vermittler mit Übermittlung aller Kundendaten an [Gesuchstellerin] erfolgen.") betreffe die Kunden des L._____, die er an die Gesuchstellerin