2.1.2. Würdigung Die Gesuchstellerin reicht in der Sache das Gesuch HSU.2023.49 erneut ein, dies jedoch mit einem anderen, aufgrund des Abdruckens der Kundendaten nunmehr hinreichend bestimmten Rechtsbegehren. Wie die Gesuchstellerin zu Recht ausführt, liegt folglich keine abgeurteilte Sache vor, welche einem Eintreten entgegenstehen würde. 2.2. Fazit Auf das Gesuch vom 22. Dezember 2023 ist einzutreten.