Dieses Verbot sei zunächst superprovisorisch, ohne vorherige Anhörung der Gesuchsgegnerin anzuordnen. Unter Auferlegung der Kosten einschliesslich einer Parteientschädigung (inkl. Auslagen und MWST) auf die Gesuchsgegnerin. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Unterzeichneten die Haftung für die Gerichtskosten übernehmen. VERFAHRENSANTRAG