292 StGB (Busse von bis zu CHF 10'000) vorläufig zu verbieten, die Kundendatei der Gesuchstellerin zu verwerten, indem sie Kunden der Gesuchstellerin, die auf der Liste hiernach aufgeführt sind, auf brieflichem oder elektronischem Weg anschreibt oder anschreiben lässt, oder indem sie diese Kundendatei in anderer Weise kommerziell für sich oder andere nutzt. Ausgenommen sind auf der Liste hiernach aufgeführte Kunden der Gesuchstellerin, für welche die Gesuchsgegnerin eine persönliche, als Text liquide nachweisbare und an die Gesuchsgegnerin adressierte Bestellung oder Erklärung des Einverständnisses mit der Kontaktnahme vorlegt.