3.3. Am 13. Dezember 2023 fand in den Verfahren HSU.2023.44 und HSU.2023.49 eine gemeinsame Instruktionsverhandlung statt, anlässlich welcher eine Parteibefragung von L._____ stattfand. Im Rahmen der Instruktionsverhandlung konnten die Parteien hinsichtlich des Verfahrens HSU.2023.44 eine Vergleichslösung erzielen. 3.4. Mit Entscheid vom 20. Dezember 2023 trat der Vizepräsident auf das Gesuch vom 7. Dezember 2023 (HSU.2023.49) nicht ein. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, das Rechtsbegehren sei nicht bestimmt, da nicht klar sei, welche Kundendaten genau gemeint seien.