3.2. Mit Gesuch vom 7. Dezember 2023 an das Handelsgericht des Kantons Aargau beantragte die Gesuchstellerin, es sei der Gesuchsgegnerin (superprovisorisch) "vorläufig zu verbieten, die ihr von L._____ übermittelte Kundendatei der Gesuchstellerin zu verwerten, indem sie Kunden der Gesuchstellerin auf brieflichem oder elektronischem Weg anschreibt oder anschreiben lässt, oder telefonisch kontaktiert oder kontaktieren lässt, oder indem sie diese Kundendatei in anderer Weise kommerziell für sich oder andere nutzt" (HSU.2023.49).