3. 3.1. Mit Gesuch vom 2. November 2023 an das Handelsgericht des Kantons Aargau beantragte die Gesuchstellerin, es seien der Gesuchsgegnerin die Führung ihrer Firma und das Anbieten von Leistungen unter ihrer Firma, bestimmte von ihr verwendete Anpreisungen sowie die Bewerbung ihres Angebots automatisiert auf elektronischem Weg ohne vorgängige Einwilligung der jeweiligen Adressaten zu verbieten (HSU.2023.44).