"Der Vermittler L._____ verpflichtet sich im Rahmen des Datenschutzes und Ihrer Aufgaben, auf die Wahrung des Datengeheimnisses. [Gesuchstellerin] und L._____ haben beide ein Nutzungsrecht der Kundenadressen, sollte sich die Zusammenarbeit beenden." Mit Schreiben vom 4. Januar 2022 kündigte L._____ den Zusammenarbeitsvertrag per 10. Februar 2022, wobei er zur Begründung im Wesentlichen ausführte, dass vor allem die Zusammenarbeit im Bereich der Organisation von Gruppenreisen aufgrund der COVID 19-Pandemie nicht zustande gekommen sei (Gesuch Rz. 30 ff.; GB 15).