1.3. Mit einem noch vor dem Aktienkaufvertrag unterzeichnetem Zusammenarbeitsvertrag, der per 10. Januar 2020 in Kraft trat, vereinbarten L._____ und die Gesuchstellerin insbesondere, gemeinsam […Gruppenreisen…], welche von L._____ persönlich begleitet werden, durchzuführen (Gesuch Rz. 25 ff.; GB 24). Gemäss Zusammenarbeitsvertrag hat L._____ für der Gesuchstellerin vermittelte Kunden der Gruppenreisen einen Anspruch auf Provision. Für bestehende Kunden der Gesuchstellerin, die ihre Reise direkt über die Gesuchstellerin buchen, besteht hingegen kein Provisionsanspruch. Weiter sieht der Vertrag in Ziff. 5.2 vor (Gesuch Rz. 25 ff. und 49; GB 24):