2. Das Grundbuchamt Laufenburg wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. -3- 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 26. April 2024 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 2'000.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 15. April 2024 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 26. April 2024.