" 1. Das Grundbuchamt Laufenburg sei richterlich anzuweisen, zu Gunsten der Gesuchstellerin auf der im Alleineigentum der Gesuchsgegnerin stehende Liegenschaft LIG / 1224, E-GRID CH XXX, ein Bauhandwerkerpfandrecht für eine Pfandsumme von CHF 51'398.70 nebst Zins zu 5% seit 19. Januar 2024 einzutragen. 2. Der Eintrag sei superprovisorisch und ohne Anhörung der Gesuchsgegnerin vorzunehmen.