343 Abs. 1 lit. d ZPO beantragten Vollstreckungsmassnahme ist nicht ersichtlich. Die Rechtsbegehren Ziff. 2 ist vollumfänglich gutzuheissen. Der Gesuchstellerin wird damit das Recht eingeräumt, im Fall der Weigerung der Gesuchsgegnerin bei der Regionalpolizei QT._____ die Räumung des Mietobjekts "Gewerbefläche von ca. 265 m2 im 3. Obergeschoss der Liegenschaft […]" zu verlangen.