6. 6.1. Nachdem die Gesuchstellerin den Kostenvorschuss bezahlt hatte, stellte der Präsident der Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 22. April 2022 ein Doppel des Gesuchs mit den Beilagen zu und setzte ihr eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 3. Mai 2024. Die Gesuchsgegnerin erstattete innert der angesetzten Frist keine Antwort.