" 1. Es sei die Beklagte unter Androhung der Zwangsvollstreckung im Unterlassungsfalle zu verpflichten und es sei ihr demgemäss -3- zu befehlen, die von ihr gemieteten Gewerbefläche (ca. 265 m 2) im 3. Obergeschoss der Liegenschaft […], ordnungsgemäss geräumt und gereinigt sofort zu verlassen und der Klägerin in vertragsgemässen Zustand zu übergeben.